Datenschutz
Warum sollten Sie den Datenschutz organisieren?
Weil die Anforderungen an den Datenschutz seit der Entwicklung der Digitaltechnik permanent gestiegen sind und die Sicherheitsrisiken stetig wachsen. Datenerfassung, Speicherung, Weitergabe an Dritte und Datenauswertung werden immer einfacher. Das Internet, Mobiltelefonie und E-Mail-Versand weisen unzählbare Datensicherheitsrisiken auf. Kunden und Mitarbeiter möchten Ihre personenbezogenen Daten geschützt wissen. Datenschutz und Datensicherheit werden immer mehr zum Wettbewerbsvorteil. Viele Kunden, Lieferanten und Partner verlangen Transparenz im Datenschutz.
Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz
Ein Datenschutzbeauftragter muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit schriftlich bestellt werden, wenn mindestens zehn Personen in digitaler Form oder zwanzig Personen in nicht digitaler Form mit der Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Des Weiteren ist die Unternehmensleitung verpflichtet ein Verfahrensverzeichnis zu erstellen und dieses auf Antrag jedermann auszuhändigen. Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind zu beachten.
Mitarbeiterschulungen und jährliche Audits haben stattzufinden.
Schwerwiegende Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz können mit einem Strafgeld von bis zu 300.000€ oder bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Folgen bei Verstößen
Die Aufsichtsbehörde kann bei schweren Verstößen gegen das Bundesdaten-schutzgesetz einzelne Verfahren untersagen, Zwangsmaßnahmen vollstrecken und im schlimmsten Fall den gesamten Gewerbebetrieb einstellen. Die Veröffentlichung in den Medien ist eine Maßnahme, die viele Unternehmen durch den Imageverlust in Ihrer Existenz stark gefährdet.
Das können wir für Sie tun
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Missbrauch schützen und Ihren Datenschutz organisieren können.
Egal, ob wir Ihren betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten unterstützen sollen oder Sie uns den Datenschutz komplett anvertrauen, in uns finden Sie einen verlässlichen Partner. Unsere Mitarbeiter sind durch den TÜV zertifiziert und verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde. Zudem sind wir Mitglied des GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.)
Lesen Sie hier» über das Projekt beim DRK Kreisverbank Segeberg e.V.
Die goldenen Regeln des Datenschutzes
1. Rechtmäßigkeit
Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es ein Gesetz erlaubt oder der Betroffene einwilligt.
2. Einwilligung
Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erfolgte und der Betroffene über den Verarbeitungszweck und die möglichen Folgen einer nicht zur Verfügung Stellung seine Daten informiert wurde.
3. Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem genannten Zweck verarbeitet werden. Jede andere Verarbeitung ist unzulässig.
4. Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Nur die zur Auftragserfüllung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. Hier gilt der Grundsatz, nicht mehr als ich tatsächlich brauche.
5. Rechte des Betroffenen
Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Widerruf und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Bei einem entstanden Schaden hat er Schadensersatzansprüche.
6. Datensicherheit
Ein Unternehmen muss sich für den Einsatz einer geeigneten IT-Infrastruktur entscheiden, um die Datenverfügbarkeit, die Datenauthentizität und die Datenintegrität gewährleisten zu können.
7. Datensensibilität
Umso sensibler die personenbezogenen Daten, umso höher sollte die Anforderung an den Schutz dieser sein. Pseudonymisierung und Anonymisierung, Vorabkontrollen bei besonderen Arten personenbezogener Daten.
8. Datenschutzschulungen
Die Sensibilität der Beschäftigten führt zu einem gelebten Datenschutz, aus diesem Grund sind regelmäßige Datenschutzschulungen unverzichtbar.
9. Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter muss auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung hinwirken.
